Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in der Regel die vollständigen Kosten des Schadensgutachtens. Sie zahlen dann nichts und gehen auch nicht in Vorleistung. Anders liegt der Fall bei Teilschuld, bei selbst verursachten Schäden und bei Wertgutachten. Auf dieser Seite steht, was in welcher Konstellation gilt, damit Sie vor dem Termin wissen, woran Sie sind. SI Gutachten arbeitet in Essen und ganz Nordrhein-Westfalen.
Wer einen Unfall verschuldet, haftet für den entstandenen Schaden. Dazu zählen nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die Kosten der Schadensfeststellung. Das Gutachten ist damit Teil des Schadens, den die gegnerische Versicherung ersetzt. Sie beauftragen mich, unterschreiben eine Abtretungserklärung, und ich rechne mein Honorar direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Es fließt kein Geld von Ihrem Konto.
Mit der Abtretungserklärung treten Sie Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an mich ab. Damit hole ich mir das Honorar direkt bei der Versicherung und nicht bei Ihnen. Sie bleiben zwar formal Auftraggeber, müssen aber nicht in Vorleistung gehen und sich auch nicht um die Erstattung kümmern. Das Blatt ist eine Seite lang und wird beim Termin gemeinsam durchgegangen. Fragen dazu beantworte ich vorher am Telefon.
Tragen beide Seiten einen Anteil an dem Unfall, wird auch das Honorar entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Bei einer Quote von siebzig zu dreißig zahlt die Gegenseite siebzig Prozent, den Rest tragen Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung.
Haben Sie den Unfall allein verschuldet, gibt es keinen Anspruch gegen eine Gegenseite. Läuft die Regulierung über Ihre Vollkasko, verlangt die Versicherung meist einen eigenen Prüfbericht und übernimmt ein von Ihnen beauftragtes Gutachten nicht automatisch. Das klären wir vorher.
Bei Wildunfall, Hagel oder Vandalismus richtet sich die Erstattung nach Ihren Versicherungsbedingungen. Manche Verträge übernehmen die Gutachterkosten, andere nicht.
Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze, ersetzt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in der Regel nicht. Dann ist ein Kostenvoranschlag der richtige Weg.
Ein Wertgutachten beauftragen Sie in der Regel selbst, weil es keinen Unfallgegner gibt, der dafür haftet. Eine Ausnahme kann der Streit über den Wiederbeschaffungswert nach einem Totalschaden sein. Ob die Kosten dort erstattungsfähig sind, ist im Einzelfall zu prüfen.
Im Kfz-Sachverständigenwesen ist es üblich, das Honorar für ein Schadensgutachten nicht nach Stunden, sondern nach der Höhe des ermittelten Schadens zu berechnen. Der Grund ist einfach: Ein größerer Schaden bedeutet mehr zu kalkulierende Positionen, mehr Recherche zu Ersatzteilpreisen und ein höheres Haftungsrisiko für den Sachverständigen. Dazu kommen Nebenkosten für Fotodokumentation, Fahrtkosten und Schreibaufwand. Beim Wertgutachten richtet sich der Preis dagegen nach Fahrzeugwert und Aufwand und wird vorher als fester Betrag genannt.
Das Erstgespräch am Telefon, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Die Anfahrt innerhalb von Essen und den direkt angrenzenden Städten, also unter anderem Gelsenkirchen, Mülheim an der Ruhr, Bottrop und Oberhausen.
Die Weiterleitung des Gutachtens an Versicherung, Werkstatt und Rechtsanwalt.
Schriftliche Stellungnahmen, wenn die Versicherung einzelne Positionen kürzt.
Rückfragen zum fertigen Gutachten, auch Wochen später.
Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt sie je nach Vertrag den Anteil, den die Gegenseite nicht trägt, etwa bei Teilschuld. Ob und in welcher Höhe das gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Melden Sie den Fall dort am besten an, bevor der Termin stattfindet. Auf Wunsch stelle ich die Unterlagen so zusammen, dass Ihre Rechtsschutzversicherung sie direkt prüfen kann.
Manche Versicherer erstatten das Gutachterhonorar nicht vollständig, sondern kürzen einzelne Positionen mit dem Hinweis, sie seien nicht erforderlich gewesen. In diesen Fällen wende ich mich direkt an die Versicherung und begründe die gekürzten Punkte schriftlich. Für Sie ändert sich dadurch nichts, weil der Anspruch abgetreten ist und die Auseinandersetzung zwischen mir und dem Versicherer läuft. Sie bekommen keine Rechnung, weil ein Sachbearbeiter anderer Meinung ist.
Nicht jeder Schaden rechtfertigt ein vollständiges Gutachten. Bei einem Kratzer in der Stoßstange oder einer kleinen Delle ist ein Kostenvoranschlag günstiger und für die Regulierung ausreichend. Ich sage Ihnen das am Telefon, bevor ich in Essen oder eine der Nachbarstädte losfahre. Ein Auftrag, der Ihnen mehr kostet als er einbringt, nützt am Ende keinem von uns beiden.
Ab welcher Größenordnung die Gutachterkosten überhaupt erstattet werden.
WeiterlesenAuszahlung statt Reparatur, und warum dabei die Umsatzsteuer wegfällt.
WeiterlesenWer den Sachverständigen bestimmt und wer ihn am Ende bezahlt.
WeiterlesenEin Anruf genügt. Sie erfahren vorher, was das Gutachten kostet und wer es trägt.