Wildunfall, Hagel, Sturm, Diebstahl, Vandalismus oder ein selbst verursachter Schaden werden über Ihre eigene Kaskoversicherung abgewickelt. Es gibt keinen Unfallgegner, der zahlt, sondern einen Vertrag, dessen Bedingungen bestimmen, was erstattet wird. Genau deshalb entscheidet die Dokumentation hier besonders deutlich über die Höhe der Auszahlung. SI Gutachten in Essen nimmt den Schaden auf, bevor die Versicherung ihre eigene Bewertung vornimmt. Begutachtet wird vor Ort, in Essen, im Ruhrgebiet und auf Wunsch in ganz Nordrhein-Westfalen.
Teilkasko greift bei Schäden, die von außen auf das Fahrzeug einwirken, ohne dass Sie etwas dafür können. Dazu zählen Wildunfälle mit Haarwild, Hagel, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung, Brand, Diebstahl, Glasbruch und Marderbiss.
Vollkasko enthält alles aus der Teilkasko und deckt zusätzlich selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug sowie Vandalismus. Auch Fahrerflucht eines unbekannten Dritten fällt in der Regel hierunter.
Welche Variante Sie haben, steht in Ihrem Versicherungsschein. Was im Einzelfall erstattet wird, richtet sich nach Ihren Versicherungsbedingungen und nicht nach einer allgemeinen Regel.
Anders als bei einem Haftpflichtschaden beauftragt hier meist die Versicherung selbst einen Prüfer. Das ist ihr gutes Recht, hat aber eine Folge: Der Prüfer arbeitet im Auftrag desjenigen, der zahlen soll.
Ein eigenes Gutachten schafft eine zweite, unabhängige Grundlage. Es zeigt, ob die Kalkulation der Versicherung vollständig ist, ob verdeckte Schäden erfasst wurden und ob der angesetzte Wiederbeschaffungswert stimmt. Weicht die Bewertung deutlich ab, haben Sie etwas in der Hand, das Sie der Versicherung entgegenhalten können.
Ob die Versicherung die Kosten eines von Ihnen beauftragten Gutachtens übernimmt, hängt von Ihren Bedingungen ab. Manche Verträge sehen das vor, andere nicht. Das klären wir am Telefon, bevor ich in Essen oder eine der Nachbarstädte losfahre.
Rund um Essen und im Bergischen sind Wildunfälle auf Landstraßen keine Seltenheit, besonders in der Dämmerung. Für die Regulierung über die Teilkasko brauchen Sie im Regelfall eine Wildunfallbescheinigung. Diese stellt die Polizei, der Jagdpächter oder der zuständige Förster aus.
Fotografieren Sie die Unfallstelle, das beschädigte Fahrzeug und, soweit vorhanden, Spuren wie Haare oder Blut am Fahrzeug. Fahren Sie nicht weiter, ohne den Vorfall gemeldet zu haben. Ohne Bescheinigung und ohne Dokumentation wird ein Wildschaden häufig als selbst verursachter Schaden eingeordnet, und das macht bei Teilkasko einen entscheidenden Unterschied.
Nach einem Hagelschlag sind die Dellen oft erst bei bestimmtem Lichteinfall vollständig sichtbar. Eine Aufnahme in der Halle mit geeigneter Beleuchtung zeigt deutlich mehr als ein Foto im Hof. Bei Sturmschäden kommt es darauf an, dass der Zusammenhang belegt ist, also etwa der umgestürzte Baum oder das gelöste Bauteil, das auf das Fahrzeug traf.
Beide Schadensarten haben gemeinsam, dass der Umfang leicht unterschätzt wird. Eine Motorhaube mit dreißig kleinen Dellen sieht harmlos aus und ist trotzdem ein Fall für die Instandsetzung oder den Austausch. Nach größeren Hagelereignissen im Ruhrgebiet sind die Werkstattkapazitäten zudem schnell ausgelastet, eine frühe Aufnahme verschafft Ihnen Vorsprung.
Bei Diebstahl des gesamten Fahrzeugs ist eine polizeiliche Anzeige Voraussetzung für die Regulierung. Bei Teildiebstahl, etwa von Rädern oder Navigationsgeräten, und bei Vandalismus ebenso. Dokumentieren Sie den Zustand, bevor Sie das Fahrzeug bewegen oder sichern lassen.
Vandalismus fällt in der Regel unter die Vollkasko, nicht unter die Teilkasko. Zerkratzter Lack, abgetretene Spiegel oder eingeschlagene Scheiben gehören dazu.
Ein Teilkaskoschaden wirkt sich auf Ihre Schadenfreiheitsklasse nicht aus. Ein Vollkaskoschaden dagegen führt in aller Regel zu einer Rückstufung, und die verteuert Ihren Beitrag über mehrere Jahre. Der Mehrbetrag summiert sich je nach Vertrag und Schadenhöhe schnell auf einen dreistelligen Betrag pro Jahr.
Deshalb lohnt bei Vollkaskoschäden eine ehrliche Rechnung, bevor gemeldet wird. Liegt der Schaden bei 1.400 Euro, die Selbstbeteiligung bei 500 Euro und die Rückstufung kostet über vier Jahre zusammen 800 Euro, bleibt von der Erstattung wenig übrig. Genau dafür braucht es zuerst eine belastbare Zahl, und die liefert das Gutachten. Viele Versicherer räumen zudem eine Frist ein, innerhalb derer man einen gemeldeten Schaden zurücknehmen und selbst zahlen kann.
In den meisten Kaskoverträgen ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, häufig 150 Euro in der Teilkasko und 300 bis 500 Euro in der Vollkasko. Dieser Betrag wird von der Erstattung abgezogen. Bei kleineren Schäden lohnt sich deshalb die Rechnung, ob eine Meldung überhaupt sinnvoll ist. Gerade in der Vollkasko kommt die spätere Rückstufung hinzu.
Ich sage Ihnen nach der Besichtigung offen, ob sich die Meldung in Ihrem Fall rechnet. Ein Gutachten, das Sie am Ende Geld kostet statt es Ihnen zu bringen, nützt niemandem.
Den Versicherungsschein oder zumindest die Angabe, ob Teilkasko oder Vollkasko besteht, samt Höhe der Selbstbeteiligung.
Die Schadennummer, falls Sie den Fall bereits gemeldet haben.
Bei Wildunfall die Bescheinigung von Polizei, Jagdpächter oder Förster.
Bei Diebstahl oder Vandalismus die polizeiliche Anzeige oder das Aktenzeichen.
Eigene Fotos vom Schadenstag, auch wenn sie nur mit dem Handy entstanden sind.
Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis. Vieles lässt sich nachreichen, und die Aufnahme des Fahrzeugs läuft davon unabhängig.
Sie schildern, was passiert ist. Wir klären, ob Teilkasko oder Vollkasko greift und ob ein eigenes Gutachten sinnvoll ist.
Ich komme zu Ihrem Fahrzeug, bei Hagelschäden nach Möglichkeit in eine Halle mit geeigneter Beleuchtung.
Sie erhalten die vollständige Aufnahme mit Kalkulation, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Liegt bereits ein Prüfbericht der Versicherung vor, vergleiche ich beide Kalkulationen und benenne die Abweichungen schriftlich.
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kami Amin
Google · vor 3 Monaten
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Lukas Mihajlovic
Google · vor 5 Monaten
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Asli Elchaar
Google · vor 5 Monaten
Erst die Zahl, dann die Entscheidung, ob sich die Meldung überhaupt lohnt.