Ein Totalschaden liegt nicht erst vor, wenn ein Fahrzeug Schrott ist. Entscheidend ist das Verhältnis dreier Zahlen: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Liegen die Reparaturkosten über dem, was ein gleichwertiges Fahrzeug kostet, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden. Wie viel Geld dann bei Ihnen ankommt, hängt maßgeblich vom angesetzten Restwert ab. SI Gutachten in Essen ermittelt alle drei Werte und dokumentiert sie so, dass die Versicherung sie nachvollziehen kann. Begutachtet wird vor Ort, in Essen, im Ruhrgebiet und auf Wunsch in ganz Nordrhein-Westfalen.
Was die fachgerechte Instandsetzung nach Herstellervorgaben kostet, einschließlich Ersatzteilen, Arbeitswerten und Lackierung.
Was Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug bei einem seriösen Händler zu bekommen. Nicht der Neupreis und nicht der Preis aus einer Kleinanzeige.
Was Ihr beschädigtes Fahrzeug im jetzigen Zustand noch erzielt. Diese Zahl wird am häufigsten zum Streitpunkt, weil sie direkt von Ihrer Auszahlung abgezogen wird.
Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ist der Betrag, der bei einem Totalschaden ersetzt wird. Man nennt ihn Wiederbeschaffungsaufwand. Ein um tausend Euro höher angesetzter Restwert bedeutet tausend Euro weniger für Sie.
Die Reparatur ist technisch möglich, lohnt sich aber nicht, weil sie mehr kostet als ein Ersatzfahrzeug. Das ist der mit Abstand häufigste Fall.
Das Fahrzeug lässt sich nicht mehr fachgerecht instandsetzen, etwa bei schweren Verformungen tragender Teile. Kommt seltener vor, als viele annehmen.
Die Reparaturkosten liegen zwar unter dem Wiederbeschaffungswert, aber über dem Wiederbeschaffungsaufwand. Hier entscheidet sich, ob repariert oder abgerechnet wird.
Nach der Meldung eines Totalschadens legen Versicherungen häufig ein Restwertangebot aus einer bundesweiten Restwertbörse vor. Solche Gebote stammen oft von Aufkäufern, die Hunderte Kilometer entfernt sitzen, und liegen regelmäßig deutlich über dem, was Sie in Essen oder im Ruhrgebiet tatsächlich erzielen könnten.
Deshalb hole ich Angebote aus dem regionalen Markt ein und dokumentiere sie mit Datum, Anbieter und Gebot. Damit ist belegt, was Ihr Fahrzeug hier vor Ort wert ist, und nicht, was jemand theoretisch bieten würde.
Nehmen Sie kein Restwertangebot an, das Ihnen jemand telefonisch macht, bevor das Gutachten vorliegt. Eine einmal angenommene Zahl bindet Sie, auch wenn sie zu Ihrem Nachteil ist.
Angenommen, ein sieben Jahre alter Kombi wird bei einem Auffahrunfall im Heck beschädigt. Die Kalkulation ergibt 9.800 Euro Reparaturkosten. Ein gleichwertiges Fahrzeug kostet beim Händler 11.900 Euro, das ist der Wiederbeschaffungswert. Das beschädigte Fahrzeug bringt regional noch 3.200 Euro, das ist der Restwert.
Weil die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen, ist es kein klassischer wirtschaftlicher Totalschaden, aber sie übersteigen die Differenz von 8.700 Euro. Rechnen Sie ab, erhalten Sie diese 8.700 Euro und behalten das Fahrzeug oder verkaufen es für 3.200 Euro. Lassen Sie reparieren, werden die vollen 9.800 Euro fällig, die unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls erstattungsfähig sind.
Legt die Versicherung nun ein Restwertangebot über 4.900 Euro aus einer bundesweiten Börse vor, sinkt die Auszahlung auf 7.000 Euro. Die Differenz von 1.700 Euro ist genau der Grund, warum regionale Angebote dokumentiert gehören. Die Zahlen sind ein Beispiel und keine Zusage, die tatsächlichen Werte ergeben sich aus Ihrem Fahrzeug.
Die vollständige Kalkulation der Reparaturkosten, damit nachvollziehbar ist, warum sich die Instandsetzung nicht mehr rechnet.
Der Wiederbeschaffungswert mit Begründung und Vergleichsangeboten aus der Region.
Der Restwert mit mindestens drei dokumentierten Angeboten, jeweils mit Anbieter und Datum.
Die Wiederbeschaffungsdauer, also der Zeitraum, für den Ihnen Nutzungsausfall oder ein Mietwagen zusteht.
Die Abgrenzung vorhandener Vorschäden vom aktuellen Unfallschaden.
Eine beweissichere Fotodokumentation des Fahrzeugs im Schadenszustand.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden können Sie sich den Wiederbeschaffungsaufwand auszahlen lassen und das Fahrzeug verkaufen. Sie können es aber auch behalten und weiterfahren, auch unrepariert, oder reparieren lassen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Reparatur sogar dann erstattungsfähig, wenn die Kosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Dafür gelten enge Regeln, unter anderem zur Vollständigkeit der Reparatur und zur Weiternutzung des Fahrzeugs. Ob das in Ihrem Fall greift, klären wir anhand der ermittelten Zahlen, und bei rechtlichen Zweifelsfragen gehört ein Rechtsanwalt dazu.
Ein Totalschaden bedeutet nicht automatisch, dass ein Fahrzeug stillgelegt werden muss. Entscheidend ist allein die Verkehrssicherheit. Sind Beleuchtung, Lenkung, Bremsen und Bereifung in Ordnung und ragen keine Teile hervor, darf weitergefahren werden. Im Gutachten halte ich fest, ob das Fahrzeug im vorgefundenen Zustand verkehrssicher ist oder nicht.
Wollen Sie das Fahrzeug behalten und weiterfahren, sprechen Sie das vorher an. Für die Abrechnung kann es einen Unterschied machen, ob Sie es weiternutzen oder verkaufen, und bei der nächsten Hauptuntersuchung fällt ein unreparierter Schaden auf.
Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht, bevor das Gutachten vorliegt. Danach lässt sich der Restwert nicht mehr überprüfen.
Nehmen Sie kein telefonisches Restwertangebot an.
Melden Sie das Fahrzeug nicht vorschnell ab, die Abmeldekosten gehören zum ersetzbaren Schaden.
Bewahren Sie alle Nachweise über Reparaturen und Sonderausstattung auf, sie erhöhen den Wiederbeschaffungswert.
Sprechen Sie vor der Entscheidung über Reparatur oder Abrechnung einmal in Ruhe über die Zahlen.
In Essen und den Nachbarstädten häufig noch am selben Tag.
Vollständige Aufnahme des Fahrzeugs, auch wenn absehbar ist, dass es ein Totalschaden wird. Gerade dann zählt die Dokumentation.
Vergleichsangebote für den Wiederbeschaffungswert und regionale Angebote für den Restwert.
In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung, auf Wunsch direkt an Versicherung, Werkstatt und Anwalt.
Legt die Versicherung ein abweichendes Restwertangebot vor, prüfe ich es und nehme schriftlich Stellung.
„Lief alles top, vom Anruf bis zum Gutachten und natürlich zur Auszahlung, alles reibungslos funktioniert."
Jikar K7
Google · vor einem Monat
„Die Ausführungen sind überwiegend nachvollziehbar und fachgerecht. Die wesentlichen Aspekte wurden berücksichtigt und angemessen bewertet."
Raid Khalaf
Google · vor 3 Monaten
„Super Erfahrung! Das KFZ-Gutachten wurde schnell und zuverlässig erstellt. Alles wurde klar erklärt, sodass ich direkt verstanden habe, worum es geht."
Alban -
Google · vor 5 Monaten
Verkaufen Sie nichts und nehmen Sie kein Angebot an, bevor die Zahlen feststehen.