Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihr Auto in der Werkstatt, und Sie brauchen trotzdem eins. Dafür gibt es zwei Wege: Sie mieten ein Ersatzfahrzeug und lassen die Rechnung von der gegnerischen Versicherung zahlen, oder Sie verzichten darauf und bekommen für jeden Tag ohne Fahrzeug eine Entschädigung in Geld. Beides steht Ihnen zu, aber nicht beides gleichzeitig. Welcher Weg mehr bringt, entscheidet sich an zwei Zahlen aus dem Gutachten und an Ihrem Fahrprofil.
Der Mietwagen ersetzt das Fahrzeug, die Nutzungsausfallentschädigung ersetzt den Verlust an Nutzung. Beim Mietwagen geht die Rechnung an die gegnerische Haftpflichtversicherung, erstattet wird der ortsübliche Normaltarif für eine angemessene Fahrzeugklasse. Beim Nutzungsausfall bekommen Sie einen festen Tagessatz ausgezahlt, ohne Beleg und ohne Mietvertrag, und fahren so lange mit dem Rad, dem Zweitwagen oder der Bahn.
In Essen sehe ich beides regelmäßig, und es gewinnt nicht immer derselbe Weg. Wer jeden Morgen von Altenessen nach Bochum pendelt, fährt mit dem Mietwagen besser. Wer das Auto am Wochenende für den Baumarkt braucht und ansonsten die Straßenbahn nimmt, bekommt über den Nutzungsausfall am Ende mehr Geld auf dem Konto. Die Entscheidung fällt einmal und lässt sich hinterher kaum korrigieren, deshalb gehört sie an den Anfang und nicht ans Ende der Regulierung.
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung steht nicht im Gesetz, sondern in einer Tabelle, die jedes Jahr fortgeschrieben wird und auf die sich Gerichte und Versicherer stützen. Jedes Modell ist dort einer Gruppe von A bis L zugeordnet, und zu jeder Gruppe gehört ein Tagessatz. Je größer und teurer das Fahrzeug, desto höher der Satz.
Zwei Dinge daran werden oft übersehen. Erstens hängt die Eingruppierung am konkreten Modell samt Motorisierung und nicht am Gefühl, welche Klasse das Auto ungefähr ist. Zweitens werden ältere Fahrzeuge in der Praxis um eine oder zwei Gruppen herabgestuft, weil der Gebrauchswert mit den Jahren sinkt. Genau an dieser Herabstufung kürzen Versicherungen gern, und genau deshalb gehört die Gruppe mit Begründung ins Gutachten.
| Fahrzeug | Einordnung | Tagessatz, Größenordnung |
|---|---|---|
| Kleinwagen, etwa VW Polo | untere Gruppen | rund 25 bis 40 Euro |
| Kompaktklasse, etwa VW Golf | mittlere Gruppen | rund 40 bis 60 Euro |
| Mittelklasse, etwa BMW 3er | obere Mittelgruppen | rund 60 bis 80 Euro |
| Oberklasse und große SUV | obere Gruppen | 80 Euro und mehr |
| Fahrzeug älter als fünf Jahre | Herabstufung | eine bis zwei Gruppen tiefer |
Die genauen Sätze ändern sich jährlich, die Tabelle zeigt nur die Größenordnung. Maßgeblich ist die Eingruppierung im Gutachten.
Der Tagessatz ist die eine Hälfte, die Anzahl der Tage die andere. Und die kommt nicht von Ihnen, sondern aus dem Gutachten. Bei einem Reparaturschaden ist es die Reparaturdauer in Arbeitstagen, bei einem Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer, also die Zeit, die realistisch nötig ist, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden. Dazu kommt in beiden Fällen die Zeit, die Sie brauchen, um das Gutachten zu lesen und zu entscheiden.
Auf die Reparaturdauer schlägt im Ruhrgebiet regelmäßig die Auslastung der Werkstätten durch. Wenn in Essen der nächste freie Lackiertermin zehn Tage entfernt liegt, verlängert das den Ausfall, und dieser Zeitraum gehört belegt in die Akte, nicht in eine mündliche Erklärung.
Fehlt eine dieser Angaben, setzt die Versicherung selbst an, und zwar nach unten. Deshalb steht in jedem Gutachten von SI Gutachten beides drin, Reparaturdauer und Wiederbeschaffungsdauer, auch wenn im konkreten Fall nur eine davon gebraucht wird.
Ein Fall, wie er in Essen mehrmals im Monat vorkommt. Ein sechs Jahre alter Kompaktvan wird an der A40 seitlich gerammt, Fahrerseite hinten, Schuldfrage klar. Die Reparatur dauert laut Gutachten neun Arbeitstage, dazu zwei Tage für Gutachten und Entscheidung. Der Tagessatz nach Herabstufung liegt bei 50 Euro.
Die Zahlen stammen aus einem typischen Fall und sind als Beispiel gerechnet. Der Mietwagen ist nominal mehr wert, aber das Geld sehen Sie nie, es geht direkt an die Autovermietung. Wer in diesen elf Tagen ohnehin kaum fährt, hat mit 550 Euro in bar das bessere Geschäft gemacht. Wer pendelt, hätte ohne Mietwagen deutlich mehr Aufwand als 550 Euro.
Drei Konstellationen führen fast immer zu Ärger. Bei sehr geringer Fahrleistung, in der Rechtsprechung grob unterhalb von zwanzig Kilometern am Tag, gilt ein Mietwagen als unwirtschaftlich. Dann bleibt der Nutzungsausfall. Beim Tarif wird gekürzt, wenn die Vermietung einen Unfallersatztarif abgerechnet hat, den die Versicherung als überhöht ansieht, erstattet wird dann nur der Normaltarif. Und wer eine Klasse höher mietet als das eigene Fahrzeug, zahlt die Differenz selbst.
Ein einfacher Weg an dieser Stelle: eine Klasse kleiner mieten als das eigene Auto. Dann entfällt der Abzug für ersparte Eigenkosten, weil Sie den geringeren Komfort schon vorweggenommen haben.
Entschädigt wird nur, wer das Fahrzeug in dieser Zeit auch tatsächlich nutzen wollte und konnte. Wer im Urlaub war, im Krankenhaus lag oder in derselben Zeit ohnehin nicht fahren durfte, bekommt für diese Tage nichts. Ein Zweitwagen in der Familie führt regelmäßig zu Diskussionen, gestrichen wird der Anspruch dadurch aber nicht automatisch. Und wenn das Fahrzeug trotz Schaden verkehrssicher ist und Sie weitergefahren sind, fehlt der Ausfall, den die Entschädigung ausgleichen soll.
Hier zählt nicht die Reparaturdauer, sondern die Wiederbeschaffungsdauer aus dem Gutachten. In der Praxis werden häufig zwei bis drei Wochen angesetzt, bei seltenen Modellen auch mehr. Dazu kommt eine kurze Überlegungsfrist, denn niemand entscheidet am Tag des Unfalls über den Kauf eines Ersatzfahrzeugs. Ein gebrauchter Kombi mit passender Ausstattung findet sich im Raum Essen meist zügig, ein Spezialfahrzeug dagegen nicht. Wer kein Geld für den Zwischenkauf hat, weil die Versicherung noch nicht gezahlt hat, sollte das früh schriftlich mitteilen. Diese Mitteilung verlängert den erstattungsfähigen Zeitraum in vielen Fällen.
Erstens: erst mieten, dann fragen. Wer ohne Not drei Wochen mietet, während die Werkstatt neun Arbeitstage braucht, bekommt die Differenz nicht erstattet. Zweitens: den Mietwagen über die Werkstatt organisieren und den Tarif nicht ansehen. Drittens: Nutzungsausfall gar nicht erst geltend machen, weil niemand darauf hinweist. Diese Position zahlt keine Versicherung von allein, sie muss im Gutachten stehen und angefordert werden.
Vier Dinge kosten nichts und entscheiden später über mehrere hundert Euro. Melden Sie den Schaden, bevor Sie einen Mietwagen bestellen, dann steht die Dauer schon fest. Notieren Sie Ihre durchschnittliche Fahrleistung, im Zweifel über den Kilometerstand der letzten Inspektion. Lassen Sie sich den Tarif der Vermietung vorher schriftlich geben, Normaltarif oder Unfallersatztarif steht selten von allein auf der Rechnung. Und heben Sie Belege auf, auch Taxiquittungen aus den Tagen ohne Auto.
Im Ruhrgebiet kommt ein Punkt dazu, der andernorts selten auftaucht: Viele Werkstätten in Essen, Gelsenkirchen und Bottrop arbeiten mit festen Mietwagenpartnern zusammen. Das ist bequem und oft auch in Ordnung, der Tarif gehört aber trotzdem angesehen, bevor Sie unterschreiben.
Ich stelle fest, wie lange die Reparatur dauert, welche Gruppe das Fahrzeug hat und ob es verkehrssicher ist. Ob ein Mietwagen im Einzelfall erstattungsfähig ist und welcher Tarif durchsetzbar bleibt, ist eine Rechtsfrage. Dafür ist ein Anwalt zuständig, dessen Kosten bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel ebenfalls die Gegenseite trägt.
Nein, entweder oder. Solange Sie ein Ersatzfahrzeug fahren, liegt kein Nutzungsausfall vor, denn der Ausfall ist ja ausgeglichen. Für Tage ohne Mietwagen, etwa zwischen Unfall und Anmietung oder nach der Rückgabe, können Sie die Entschädigung zusätzlich verlangen. SI Gutachten weist die Dauer deshalb tageweise aus.
Das hängt vom Fahrzeug ab. Grundlage ist eine jährlich fortgeschriebene Tabelle, die jedes Modell einer Gruppe von A bis L zuordnet. Ein Kleinwagen liegt grob bei 25 bis 40 Euro am Tag, die Mittelklasse deutlich darüber. Bei Fahrzeugen ab etwa fünf Jahren wird üblicherweise ein bis zwei Gruppen herabgestuft. Kerem Khalaf nennt die Gruppe im Gutachten mit Begründung.
Für den Zeitraum, den das Gutachten ausweist, bei Reparatur also die Reparaturdauer in Arbeitstagen, beim Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer. Dazu kommt die Zeit, die Sie zum Lesen des Gutachtens und für Ihre Entscheidung brauchen. Verzögerungen, die Sie selbst zu vertreten haben, zählen nicht mit.
Nur solange die Nutzung wirklich beeinträchtigt ist. Ist das Fahrzeug verkehrssicher und fahren Sie weiter, entfallen Mietwagen und Nutzungsausfall für diese Zeit. Ob Verkehrssicherheit vorliegt, hält SI Gutachten im Gutachten ausdrücklich fest, weil die Versicherung genau an diesem Satz ansetzt.
Fordern Sie eine schriftliche Begründung an und halten Sie das Gutachten dagegen. Wird die Reparaturdauer bestritten, hilft die Terminbestätigung der Werkstatt, wird die Wiederbeschaffungsdauer bestritten, helfen Inserate vergleichbarer Fahrzeuge. Kerem Khalaf nimmt zu Kürzungen an seinen eigenen Feststellungen schriftlich Stellung, die rechtliche Durchsetzung übernimmt ein Anwalt.
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